UmzugBeschreibung Umzug innerhalb der Gemeinde Urnäsch AR Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. So können Sie Ihre Adressänderung melden:
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